Die zunächst öffentlich vermittelte Eintracht bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Schwarz und Gelb ist einem rauheren Umgangston gewichen. Obwohl die Parteispitzen vereinbart haben, keine eigene Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, sondern diese lieber gemeinsamen Pressekonferenzen zu überlassen, werden zunehmend interne Konflikte der Koalitionäre in spe über die Medien einem größeren Publikum angetragen.

Dabei nehmen naturgemäß die Differenzen dort einen breiten Raum ein, wo die Positionen besonders divergieren. Dies scheint ausgerechnet da zu sein, wo sich die FDP im Wahlkampf gut positioniert hatte und unter einem gewissen Erfüllungsdruck steht. So wird die Union nicht müde zu betonen, dass die von der FDP mehr oder weniger versprochenen Steuersenkungen nicht umzusetzen sind.

Ähnliches gilt für die Frage der Bürgerrechte. Obwohl Herr Schäuble mittlerweile zugegeben hat, dass zum Beispiel die Position der Union zu den Netzsperren auch der Generierung eines Wahlkampfprofils geschuldet war, soll am verfehlten Zugangserschwerungsgesetz festgehalten werden. Das ist aus Sicht der FDP besonders schmerzlich, da das Nichtdurchsetzen ihrer Interessen im Bereich der Bürgerrechte die eigene Glaubwürdigkeit schmerzlich beschädigen würde.

Der neueste Kompromissvorschlag von Herrn Bosbach geht nun dahin, wesentliche Fragen aus den Verhandlungen auszuklammern, jedenfalls soweit das Bundesverfassungsgericht mit der Sache befasst ist. Das betrifft insbesondere das BKA-Gesetz und die Vorratsdatenspeicherung. Hierin kommt das merkwürdige, nicht-liberale Staatsverständnis der Union zum Ausdruck. Denn was hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für eine Relevanz hinsichtlich der politischen Entscheidung, inwieweit der Sicherheitsapparat der Republik ausgeweitet werden soll? Das Bundesverfassungsgericht kann nur begrenzende Vorgaben machen. Dann, wenn Politiker die verfassungsmäßigen Grenzen überziehen, wird es diesem Vorgehen Einhalt gebieten. Es ist aber nur sinnvoll, die Entscheidungen des Gerichts abzuwarten, wenn die rechtlichen Grenzen bis zum Maximum ausgereizt werden sollen.

Sicher erlaubt das Grundgesetz eine große Anzahl auch intensiver Eingriffe in die Grundrechte. Es sollte aber nicht das Bestreben der Politik sein, die Grundrechte im maximal zulässigen Umfang einzuschränken. Genau das aber wäre der einzige Grund, eine Entscheidung des Gerichts abzuwarten. Aus dieser ginge nur hervor, wo man verfassungsrechtliche Grenzen verletzt hat und wo man nachbessern muss.

Liberale Politik funktioniert anders. Die durch die Verfassung dem staatlichen Zugriff gezogenen Grenzen sind bedeutungslos. Liberale Politik bedeutet nicht, maximale Staatsbefugnisse herauszuschlagen. Sie bedeutet nicht, ständig am Limit der Verfassungswidrigkeit zu operieren. Liberale Politik bedeutet, Intensität und Zahl der staatlichen Eingriffe zu minimieren. Gesetzgebung bis an die durch die Verfassung gezogenen Grenzen bedeutet den Eintritt des liberalen worst case, der durch die Politik der nicht-liberalen Parteien zustande kommt und dem dann ein Ende gesetzt werden muss, sobald liberale Parteien an die Macht kommen.

In diesem Sinne ist es Aufgabe der FDP, gerade in den Fragen liberales Profil zu zeigen, wo seit Jahren das Bundesverfassungsgericht aktiv werden muss, weil die nicht-liberalen Parteien häufig im Bewusstsein möglicher Verfassungswidrigkeit Gesetze verabschiedet haben, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung untragbar sind.

Dirk Friedrich